Klecks-Netzwerk-large

 

 

 

  

         Die ambulanten Hilfen gestalten sich in der Regel als „Geh-Struktur“. Das heißt die Familien werden dort betreut „wo sie sich befinden“ im häuslichen Umfeld, in der Schule ect..

        Darüber hinaus bieten wir auch eine „Komm-Struktur“ an.
Dies ermöglicht den Kinder, Jugendlichen und Eltern in unsere Räumlichkeiten Beratungen und Angebote wahrzunehmen.

 

Methodische Grundlagen der Hilfen
  •    Einzelbetreuung, Einzelarbeit
  •    Gruppenarbeit
  •    Eltern-/ Familienarbeit
  •    Systemische Arbeit und systemische Elemente, therapeutische Elemente
  •    Freizeit- und erlebnispädagogische Elemente
  •    Emanzipatorischer Ansatz
  •    Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
  •    Sozialräumliche Vernetzung

  • Ambulante Hilfe zur Erziehung setzt in erster Linie an den vorhandenen Ressourcen der Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien an. Hierdurch soll die Wirksamkeit und Effizienz der Hilfe gesteigert werden.

    Die pädagogische Fachkraft arbeitet mit den Familien an der Erreichung der Zielrichtung
    „Hilfe zur Selbsthilfe“.



    Ziele in den Hilfen

     

                   Eltern- und Familienberatung
                     Förderung im sozialen Bereich
                       Förderung im emotionalen Bereich
                          Förderung im lebenspraktischen Bereich
                              Entwicklung von Handlungskompetenzen für Schule, Ausbildung, Beruf, Freizeit
                                 Freizeitpädagogische Maßnahmen


    Beispiele:

  •    Förderung der Entwicklung, Talente, Fähigkeiten, Ressourcen
  •    Entwicklung persönlicher Interessen, Hobbies und deren praktischer Umsetzung
  •    Förderung der alltäglichen, lebenspraktischen Fähigkeiten, der Selbstständigkeit und Verselbstständigung
  •    Vermeidung von Fremdunterbringung
  •    Unterstützung und Begleitung bei nicht vermeidbarer Fremdunterbringung
  •    Unterstützung und Begleitung bei der Rückführung aus einer Fremdunterbringung in die Familie
  •    Kontrollfunktion bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Abs. 3 und 4 SGB VIII
  •    Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven
  •    Entwicklung von umsetzbaren Perspektiven (Lebensplanung)
  •    Erkennen und Einüben von neuen Methoden Umlernen und Neuorientierung bei hinderlichen oder gar schädlichen    Verhaltensweisen und Zielrichtungen wie z.B. Selbstschädigung, Süchte
  •    Soziale Integration in die vorhandene Lebenswelt und Gemeinschaft
  •    Teilnahme an und Integration in geregelten Unterricht an Schulen
  •    Integration in den Klassenverband